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Veröffentlicht: 19.07.2024

Wie werden Geldanlagen in der Schweiz versteuert?

Dieser Blogpost wurde von einem unserer Partner, Become Wealthy, vorbereitet. Er wurde von Aljoscha Moser, dem Gründer und Geschäftsführer, verfasst. Er ist Jurist und berät Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten. Aljoscha Moser hält außerdem Vorlesungen über Steuern am Institut für Finanzplanung (IfFP) für den IAF Certified Financial Advisor Kurs.

 

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Dank innovativer Anbieter wie Splint Invest wird der Zugang zu den Investmentmärkten seit Jahren immer einfacher. Viele Menschen finden jedoch das Ausfüllen ihrer Steuererklärung weniger einfach. Wir zeigen dir, wie das Versteuern von Aktien, Splints und anderen Anlagen in der Schweiz funktioniert und was du für die korrekte Deklaration beachten musst.

 

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Auf Vermögenswerte und Gewinne können verschiedene Steuern anfallen:

 

  • Kapitalgewinnsteuern
  • Erträge (Zinsen, Dividenden)
  • Vermögenssteuern
  • Vermögenserträge vs. Kapitalgewinne

 

In der Schweiz wird grundsätzlich zwischen steuerbaren Vermögenserträgen und steuerfreien (privaten) Kursgewinnen unterschieden.

 

Zu den Vermögenserträgen gehören insbesondere Dividenden von Aktien. Aber auch Zinserträge auf Bankkonten oder Obligationen zählen dazu. Vermögenserträge sind gewissermassen die „Früchte“, die deine Anlage abwirft.

 

Kapitalgewinne entstehen dagegen durch Veräusserung von Anlagen. Die Differenz zwischen dem Kauf- und dem Verkaufspreis von Wertpapieren wird als Kapitalgewinn bezeichnet.

 

Wie werden Kapitalgewinne in der Schweiz versteuert?

 

Grundsatz: Steuerfreier Kapitalgewinn

 

Die erfreuliche Nachricht vorab: In der Schweiz gilt der Grundsatz, dass private Anlegerinnen und Anleger keine Kapitalgewinnsteuern bezahlen. Das ist ein grosser Vorteil, da Steuern deine Rendite belasten. Ein Kapitalgewinn entsteht, wenn du ein Wertpapier, wie eine Aktie oder einen Splint, zu einem höheren Preis verkaufst, als du ursprünglich bezahlt hast. Du fragst dich womöglich, wie es sich umgekehrt mit Kursverlusten verhält. Kursverluste sind nicht vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.

 

Beispiel für den steuerfreien Kapitalgewinn

 

Verdeutlichen wir das an einem Beispiel: Du hast vor 10 Jahren eine Aktie für CHF 50 gekauft. Seither hast du die Aktie im Sinne einer Buy-and-Hold Strategie gehalten. Da sich der Aktienkurs sehr erfreulich entwickelt hast, entscheidest du dich nun, deine Aktie zum aktuellen Kurs von CHF 200 zu verkaufen. Diese Kurssteigerung von 400% entspricht einem Kursgewinn von CHF 150. Da es sich bei diesem Kursgewinn um einen steuerfreien Kapitalgewinn handelt, musst du die CHF 150 nicht versteuern. Gleich verhielte es sich, wenn du anstelle von einer Aktie vor 10 Jahren in einen Rolex-Splint investiert hättest.

 

Ausnahme: Gewerbsmässige Wertschriftenhändler

 

Anders sieht es aus, wenn du von der Steuerbehörde als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft wirst. Für diese Einstufung musst du kein Investmentbanker sein, sondern auch Private können von der Steuerbehörde als gewerbsmässige Wertschriftenhändler qualifiziert werden.

 

Im Gegensatz zu Privatanlegern sind Kursgewinne für die sogenannten gewerbsmässigen Wertschriftenhändler steuerbar. Unter dem Begriff der Gewerbsmässigkeit sind nicht nur klassische Bereiche wie Aktien und Obligationen, sondern auch Kryptowährungen, Liegenschaften oder auch Kunst erfasst. Ob du ein gewerbsmässiger Wertschriftenhändler sein könntest, wird anhand einer Reihe von Kriterien beurteilt. Wenn du folgende fünf «Safe-Haven»-Kriterien erfüllst, handelst du nicht gewerbsmässig:

 

  1. Einhalten einer Mindesthaltedauer von sechs Monaten. Gefährlich wird es, wenn du Day Trading betreibst.
  2. Dein jährliches Transaktionsvolumen sollte maximal das Fünffache des Anfangsbestands betragen (bei einem Portfolio von CHF 1’000 sollte das Transaktionsvolumen aus Kauf und Verkauf CHF 5’000 somit nicht überschreiten).
  3. Kapitalgewinne werden von dir nicht benötigt, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren (Faustregel: Die Kapitalgewinne machen weniger als 50 Prozent deines Reineinkommens aus).
  4. Du investierst mit deinen privaten Mitteln: Also möglichst keine Fremdfinanzierung deiner Anlagen.
  5. Derivative Finanzinstrumente (wie Optionen) werden nur zur Absicherung eingesetzt.

 

Wenn du nicht sämtliche Safe Haven Kriterien erfüllst, führt das nicht automatisch zu einer Besteuerung deiner Kapitalgewinne. Vielmehr ist dann im Einzelfall zu beurteilen, ob gewerbsmässiger Wertschriftenhandel vorliegt. Die Steuerbehörden sind bei der Beurteilung eher zurückhaltend. Für gewerbsmässige Wertschriftenhändler gibt es noch einen steuerlichen Lichtblick: Kursverluste können in Abzug gebracht werden.

 

Wie werden Vermögenserträge (Dividenden & Co.) in der Schweiz versteuert?

 

Vermögenserträge wie Zinsen (z.B. aus Bankkontoguthaben) oder Dividenden werden in der Schweiz wie jedes andere Einkommen besteuert. Vermögenserträge unterliegen in der Regel der Einkommensteuer. Schauen wir uns die Besteuerung am Beispiel von Dividenden genauer an.

 

Verrechnungssteuer

 

Die Schweiz erhebt auf Dividenden eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Wenn du in der Schweiz ansässig bist, handelt es sich hierbei eine Sicherungssteuer, die dafür sorgen soll, dass du deine Vermögenswerte wie Aktien, Obligationen oder Kontoguthaben in der Steuererklärung korrekt deklarierst. Dir werden also zunächst nur 65 Prozent des Ertrags ausbezahlt, während die verbleibenden 35 Prozent direkt an die Steuerverwaltung gehen. Sobald du die Vermögenswerte in der Steuererklärung ordentlich deklariert hast, kannst du die Verrechnungssteuer von 35 Prozent zurückfordern.

 

Die Verrechnungssteuer auf Zinserträge von Bankkonten wird erst ab 200 Franken Zinsertrag in Abzug gebracht, da sich darunter der Aufwand nicht lohnt.

 

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Beispiel für die Besteuerung von Dividenden

 

Nehmen wir an, dass du Schweizer Aktien in deinem Portfolio hältst und eine Dividende von CHF 100 beschlossen wurde. Diese CHF 100 musst du in der Steuererklärung als Einkommen deklarieren. Ausgezahlt wurden dir aber zunächst nur CHF 65, da 35% (CHF 35) direkt an die Eidgenössische Steuerverwaltung geflossen sind. Da du aber die vollen CHF 100 in der Steuererklärung korrekt deklariert hast, erhältst du die verbleibenden CHF 35 mit der definitiven Steuerrechnung zurück.

 

Steuerfreie Dividenden

 

Normalerweise werden Dividenden aus den Gewinnen finanziert. Unternehmen können die Dividenden aber – sofern vorhanden – auch aus den Kapitaleinlagereserven (KER) auszahlen. Dann ist der aus den Kapitaleinlagereserven ausgeschüttete Anteil der Dividende einkommenssteuerfrei (es darf maximal 50% der Gesamtdividenden steuerfrei sein).

 

Good to know

 

Wir haben gesehen, dass Kapitalgewinne in der Regel steuerfrei sind, während Erträge wie Dividenden der Einkommensteuer unterliegen. Steuern schmälern deine Nettorendite und müssen deshalb im Rahmen deiner Portfolioplanung berücksichtigt werden.

 

Wenn wir von einem Dividendenertrag von 3% ausgehen und dein Grenzsteuersatz 30% beträgt, bleibt dir ein Nettoertrag von 2.1%. Kapitalgewinne sind dagegen steuerfrei. Wenn du also beispielsweise vorwiegend auf Dividendenaktien setzt, hast du gegenüber Wachstumsaktien einen steuerlichen Nachteil. Diese Minderrendite aufgrund der bezahlten Einkommenssteuer von 0.9% macht über die Zeit aufgrund des sogenannten Zinseszinseffekts einen grossen Unterschied. Simuliere den Effekt zur Veranschaulichung mit dem Zinseszinsrechner. Splints sind deshalb aus steuerlicher Sicht attraktiv, da die potenzielle Rendite als steuerfreier Kapitalgewinn anfällt.

 

Vermögenssteuer

 

Die Schweiz kennt – anders als viele andere Staaten - eine Vermögenssteuer für Privatpersonen. Die Vermögenssteuer wird im Gegensatz zur Einkommensteuer nur von den Kantonen und Gemeinden, nicht aber dem Bund erhoben. Zum Vermögen zählen mitunter Goldbarren, Liegenschaften, Aktien, Kryptowährungen oder aber auch Splints.

 

Wie aber wird das Vermögen bewertet? In der Regel wird Vermögen zum Verkehrswert bewertet, also dem Wert, der bei einem Verkauf auf dem Markt erzielt werden könnte. Bei börsengehandelten Werten wie Aktien ist die Bewertung einfach. Bei Bildern, Schmuck oder anderen Kunstgegenständen muss der Verkehrswert geschätzt werden. Hierzu wird auf Gutachten, Versicherungswerte, Kaufpreise oder Auktionserlöse abgestellt.

 

Tipps zur Steuererklärung

 

Fassen wir also nochmals kurz zusammen: Auf realisierte Kursgewinne – also Kapitalgewinne – fallen grundsätzlich keine Einkommenssteuern an. Auf Dividenden und andere Vermögenserträge zahlst du dagegen Einkommensteuern. Zusätzlich fällt eine Vermögenssteuer an.

 

Wertschriften in der Steuererklärung richtig erfassen: Für die Bewertung wird auf den 31.12 abgestellt. Einige Depotanbieter nehmen dir die ganze Arbeit ab und stellen dir einen elektronischen Steuerauszug zur Verfügung. Diesen kannst du direkt in die Steuersoftware uploaden und schon sind alle Werte automatisch erfasst. Ansonsten kannst du deine Aktien mit der Valoren- oder ISIN-Nummer erfassen. Viele Aktien werden von deiner Steuersoftware automatisch erkannt und direkt hinzugefügt. Falls ein Fonds oder eine Aktie nicht automatisch hinzugefügt werden kann, findest du die Werte womöglich in der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Falls du auch dort nicht fündig wirst, kannst du die die Bewertung der Bank per 31.12 übernehmen oder ohne Wertangabe erfassen, womit die Wertbestimmung der Steuerbehörde überlassen bleibt. Auch eine unter dem Jahr mit Gewinn verkaufte Aktie muss korrekterweise deklariert werden. Hierzu musst du die Kaufs- und Verkaufsdaten eintragen. Der Gewinn ist aber wie gezeigt steuerfrei.

 

Erträge vollständig erfassen: Denke daran, alle Erträge aus Aktien und anderen Wertschriften oder Bankkonten zu erfassen. Auch hier gilt: Erträge vor dem 31.12 verkaufter Aktien müssen ebenfalls deklariert werden. Durch die korrekte Deklaration wird die Verrechnungssteuer von 35% zurückerstattet.

 

Erträge aus ausländischen Quellen, wie u.a. Dividenden, unterliegen in der Regel der Quellensteuer – werden also im Herkunftsland äquivalent zur Schweizerischen Verrechnungssteuer besteuert. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, kannst du eine Anrechnung der ausländischen Quellensteuer an deine Schweizer Steuer beantragen. Ein Teil der Quellensteuer bleibt aber im Ausland haften und müsste von dir im Herkunftsland zurückgefordert werden. Das ist aber mit einem kleineren Papierkrieg verbunden und lohnt sich deshalb für nicht professionelle Anleger meist nicht.

 

Wie werden jetzt meine Splints besteuert?

 

Splints gelten als Sachwert, die dich zum Miteigentümer einer Anlage machen. Du musst deine Splints wie andere Vermögenswerte in deiner Steuererklärung deklarieren. Die Bewertung per 31.12 nimmt dir Splint Invest mit Hilfe des jährlichen Steuerberichts ab.

 

Da Splints während der Haltedauer keine Erträge generieren, musst du – im Gegensatz zu Dividenden bei Aktien – hier nichts versteuern.

 

Wird dein Splint mit Gewinn veräussert, musst du den Verkauf in der Steuererklärung inklusive dem Verkaufsdatum deklarieren. Als Privatanleger profitierst du aber von der Schweizer Steuergesetzgebung, wonach private Kapitalgewinne steuerfrei sind. Nur für den Fall, dass du mangels Beachtung der Safe Haven Kriterien von der Steuerbehörde als gewerbsmässig eingestuft werden solltest, sind die Gewinne steuerbar.

 

Deine Splints unterliegen im Regelfall folglich nur der Vermögenssteuer.

 

Good to know – der Bansky in deinem Wohnzimmer

 

Du weisst vielleicht, dass Hausrat und persönliche Gegenstände von der Vermögenssteuer ausgenommen sind. Du magst dir nun überlegen, ob du deine alternativen Anlagen wie einen Bansky oder eine Rolex aus steuerlichen Überlegungen nicht doch lieber in deine vier Wände holen solltest, um dir die Vermögenssteuer zu sparen.

 

Unter Hausrat versteht man steuerlich alles, was dem Wohnzweck dient und sich als übliche Einrichtung tatsächlich in deiner Wohnung – egal ob im Wohnzimmer, der Garage oder dem Garten – befindet. Zu denken ist an Teppiche oder Bilder, nicht aber beispielsweise ein Motorrad.

 

Persönliche Gebrauchsgegenstände sind solche, die dir im Alltag und nicht primär als Kapitalanlage dienen. Beispiele sind Kleidung, Uhren oder Schmuck.

 

Für die Frage, welche Vermögenswerte als steuerfrei eingestuft werden, gibt es keine pauschale Antwort. Es kommt vielmehr auf das sogenannte «übliche Mass» und damit auf deine konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse an. Wenn du in privilegierten wirtschaftlichen Verhältnissen lebst, kann ein teueres Kunstwerk bei dir noch als Hausrat gelten, während das gleiche Kunstwerk bei weniger begüterten Personen als steuerbarer Vermögenswert gilt. Auch die Zweckbestimmung und deine tatsächliche Nutzung des Gegenstandes werden berücksichtigt.

 

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat in einem Entscheid festgehalten, dass ein Gemälde im Wert von CHF 150’000 Franken ganz grundsätzlich nicht mehr als Einrichtungsgegenstand angesehen werden kann. In einem anderen Zürcher Fall wurde eine private Kunstsammlung beurteilt. Das Gericht anerkannte in diesem Fall bei einem steuerbaren Vermögen von CHF 10 Mio. Hausrat in Höhe von CHF 300’000 an (3% von CHF 10 Mio.). Der Rest – eine Kunstsammlung von CHF 2 Mio. – wurde als Kapitalanlage behandelt und entsprechend besteuert.

 

Wenn du mit alternativen Anlagen wie Möbeln, Schmuck oder Kunst handelst, drängt sich zudem die Gefahr auf, dass eine gewerbsmässige Tätigkeit vorliegen könnte. Damit wären die Kapitalgewinne steuerbar und würden zusätzlich die AHV-Pflicht auslösen.

 

Wenn du alternative Anlagen zu Hause lagerst, muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Deklaration in der Steuererklärung notwendig ist. Sofern eine Deklaration notwendig ist, stellt sich als nächstes die Frage der Bewertung. Du siehst – Splint Invest vereinfacht nicht nur den Kauf von alternativen Anlagen, sondern dank des kostenlosen Steuerauszugs auch die ordentliche Deklaration in der Steuererklärung.

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Aurelio Image CEO

Aurelio

CEO & Mitgründer