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SPLINT-BEDINGUNGEN

VERSION 1.6

DEZEMBER 2022

1   ANWENDUNGSBEREICH

Diese Bedingungen ("Bedingungen") regeln den Kauf, die Übertragung, die Verwaltung, die Verwahrung und den Verkauf von Miteigentumsanteilen ("Splints") an physischen und digitalen Objekten ("Objekt") über die von der MARK Investment Holding AG mit Sitz in Zug ("Splint Invest", "wir", "unser" oder "uns") betriebenen Splint Invest Webseiten und Apps (die "Plattform") durch Benutzer der Plattform und Inhaber von Splints ("Käufer", "Miteigentümer", "Sie", "Ihr" oder "Ihnen").

Sie müssen sich auf der Plattform registrieren und diese Bedingungen akzeptieren, um einen Splint von uns kaufen zu können. Bei jeder Übertragung eines Splints, unabhängig ob über die Plattform oder ausserhalb der Plattform, gehen die Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen auf den neuen Inhaber der Splints über.

Die Plattformbedingungen gelten ergänzend und bei Widersprüchen nachrangig zu diesen Bestimmungen.

2   PHYSISCHE UND DIGITALE OBJEKTE

Über die Plattform können sowohl physische Sachen als auch digitale Objekte wie 'non-fungible Token' (NFT), welche abgesehen von der Körperlichkeit dieselben Charakteristiken wie physische Sachen aufweisen, ausgegeben werden. Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass für Splints und digitalen Objekten zum Zeitpunkt dieser Bedingungen keine speziellen zivilrechtlichen Bestimmungen bestehen und dass die analoge Anwendung der Bestimmungen für Sachen auf digitale Objekte gemäss dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch ("ZGB") noch unklar ist. Soweit und solange keine solchen speziellen Bestimmungen bestehen, erklären die Parteien damit einverstanden, dass im Verhältnis zwischen den Parteien die sachenrechtlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten gemäss diesen Bedingungen, welche auf Splints von physischen Objekten Anwendung finden, für die Zwecke dieser Bedingungen analog auf Splints von digitalen Objekten Anwendung finden. Soweit die sachenrechtlichen Bestimmungen Dritte betreffen, welche sich nicht wie die Parteien vertraglich zur analogen Anwendung verpflichten können, verpflichten sich die Parteien, soweit möglich und sinnvoll angemessene Bemühungen zu unternehmen, damit die sachenrechtlichen Bestimmungen auch gegenüber Dritten analog ihre Wirkungen entfalten.

3   Miteigentumsregister und Form der Splints

3.1 Formen von Splints

Für jedes Objekt wird ein Miteigentumsregister geführt. Splint Invest hat hierfür zwei Lösungen vorgesehen, nämlich ein zentral von Splint Invest geführtes Miteigentumsregister ("Zentralisierte Splints") und ein dezentral über die Ausgabe von Tokens auf einer Blockchain geführtes Miteigentumsregister ("Splint Token"). Bei Splint Tokens werden die Angaben zum Objekt dezentral und unveränderlich auf einer Blockchain gespeichert (die "Token Terms"), auf welche im Smart Contract der Splint Tokens verwiesen wird. Splint Invest kann, muss aber nicht, für ein Objekt parallel beide Arten von Splints ausgeben. Sofern für ein Objekt Splint Tokens angeboten werden, kann ein Miteigentümer über die Plattform Zentralisierte Splints in Splint Tokens umwandeln und umgekehrt. Miteigentümer können die Anzahl Zentralisierter Splints über das Dashboard auf der Plattform einsehen. Tokenisierte Splints sind nicht über das Dashboard ersichtlich.

Die Splint Token erfüllen wie die Zentralisierten Splints eine Beweisfunktion in Bezug auf die Eigentümerstellung, d.h. es gilt derjenige als Miteigentümer des Splints, welcher die Verfügungsmacht über den entsprechenden Splint Token hat. Die Splint Token sind weder Warenpapiere im Sinne von Art. 1153 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts ("OR") noch werden sie als Registerwertrechte im Sinne von Art. 973d OR ausgegeben.

3.2 Export

Die Export Funktion beschreibt die Umwandlung von Zentralisierten Splints in Splint Tokens. Mit dem Export werden die Splints als Splint Tokens auf die vom Miteigentümer angegebene Blockchain-Adresse übertragen und aus dem zentralen Miteigentumsregister und dem Dashboard gestrichen. Splint Invest stellt keine Blockchain-Adresse oder Wallet für die Verwaltung von Blockchain-Adressen zur Verfügung und die Splint Tokens sowie die Blockchain-Adressen liegen in der alleinigen Verfügungsmacht und Verantwortung des Miteigentümers.

3.3 Import

Die Import Funktion beschreibt die Umwandlung von Splint Tokens in Zentralisierte Splints. Damit ein Import stattfinden kann, muss der Splint Token-Inhaber bei Splint Invest registriert sein und den KYC-Prozess erfolgreich abgeschlossen haben. Für den Import müssen die entsprechenden Splint Tokens an die von Splint Invest angegebene Blockchain-Adresse übertragen und die Plattform informiert werden. Sobald der Empfang von Splint Invest bestätigt wurde, werden die Splint Tokens vernichtet und eine entsprechende Anzahl Zentralisierter Splints gutgeschrieben, welche sodann wieder im Dashboard der App ersichtlich sind.

3.4 Wichtige Informationen zu Splint Tokens

Verfügungsmacht über Splint Tokens: Die Splint Tokens werden über eine öffentliche Blockchain ausgegeben. Jeder Splint Token ist immer genau einer Blockchain-Adresse zugeordnet, wobei diejenige Person, welche die Verfügungsgewalt über die Blockchain-Adresse hat, über die Splint Tokens verfügen kann.

Übertragung der Splint Tokens: Splint Tokens können jederzeit frei gemäss den technischen Regeln der Blockchain an jede andere Adresse auf derselben Blockchain übertragen werden. Jede Handlung, die technisch gesehen die direkte oder indirekte Verfügungsbefugnis über den Splint Token auf den neuen Splint Token-Inhaber überträgt, stellt eine Übertragung dar. Dies umfasst unter anderem die Übertragung eines Splint Tokens an eine neue Adresse, die Übergabe eines privaten Schlüssels in Form einer Paper-Wallet, die Änderung der Eigentumsverhältnisse an einem Smart Contract, über den der Token gehalten wird, oder auch der Diebstahl eines Splint Tokens durch einen Hacker.

Unrechtmässige Übertragung und Verlust: Splint Invest hat keinerlei Kontrolle über die Blockchain, die Blockchain-Adressen und die Splint Tokens und kann im Falle einer technischen Übertragung von Splint Tokens ohne gültigen Rechtsgrund (z.B. im Falle eines Diebstahls) oder im Falle des Verlusts der Verfügungsgewalt (z.B. bei Verlust des Private Keys) keinerlei technische Massnahmen ergreifen, um die Splint Tokens wiederherzustellen oder zurück zu übertragen. Es liegt es in der alleinigen Verantwortung des Inhabers der Splint Tokens, geeignete technische Sicherungsmassnahmen zu treffen und bei unrechtmässiger Übertragung rechtliche Schritte gegen den mutmasslichen unrechtmässigen Inhaber einzuleiten. Vorbehaltlich eines vollstreckbaren Urteils oder eindeutiger gegenteiliger Indizien, welche der vorherige rechtmässige Inhaber umgehend an Splint Invest zu melden hat, wird Splint Invest den neuen Inhaber der Splint Token als rechtmässigen Eigentümer behandeln und einen etwaigen Verkaufserlös an diesen ausbezahlen. In unklaren Fällen kann Splint Invest die Auszahlung des Verkaufserlöses aussetzen, bis ein entscheidet Splint Invest in eigenem Ermessen über die Auszahlung des Verkaufserlöses.

Hard Fork: Im Falle einer umstrittenen Teilung der Blockchain (Hard Fork) entscheidet Splint Invest nach eigenem Ermessen, welche Version der Blockchain für die Splint Token gilt und teilt diese Entscheidung über die Plattform mit.

Weitere technische Informationen: Auf der Plattform und in den Token Terms finden Sie weiterführende Informationen zu den technischen Details zur Blockchain, welche für einen spezifischen Splint Token genutzt wurde.

4   Kauf von Splints von Splint Invest

4.1 Angebot und Preise

Das Angebot von Splints durch Splint Invest auf der Plattform ist vorbehältlich der Verfügbarkeit von Splints und der Erfüllung sämtlicher derzeitigen Anforderungen an Käufer, welche wir jederzeit ändern können. Mit der Bestellung und vollständigen Bezahlung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Kauf ab, welches von Splint Invest entweder per E-Mail bestätigt oder ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden kann.

Die auf der Plattform angegebenen Preise verstehen sich inkl. Verwahrungskosten, Versicherungskosten sowie MwSt und sämtliche weitere Abgaben und Gebühren für Käufer mit Wohnsitz in der Schweiz. Für Käufer ausserhalb der Schweiz können abweichende Steuern und Gebühren fällig werden.

4.2 Bezahlung

Der Käufer kann vor Abschluss des Kaufvorgangs aus den verfügbaren Zahlungsmethoden wählen. Für bestimmte Zahlungsmethoden können zusätzliche Gebühren anfallen. Die Verrechnung durch den Käufer ist ausdrücklich ausgeschlossen.

4.3 Eigentumsübergang und Verwahrung

Mit dem Kauf eines Splints erhält der Käufer das Miteigentum an dem festgelegten Anteil des Objekts. Der Käufer erklärt ausdrücklich, dass er das Objekt gemeinsam mit den anderen Miteigentümern im Sinne der Artikel 646 bis 651 ZGB besitzen will.

Das Miteigentum am Objekt geht mit der Bestätigung des Kaufs durch Splint Invest, und bei Splint Tokens mit der Übertragung des Splint Tokens auf die Wallet des Käufers, auf den Käufer über. Das Objekt wird gemäss der Beschreibung auf der Plattform und den Verwahrungsbedingungen nach Ziffer 6 beim Aufbewahrer aufbewahrt. Ein Recht auf Auslieferung besteht nur ausnahmsweise gemäss den Verwahrungsbedingungen. Der Besitz verbleibt beim Aufbewahrer, welcher das Objekt für die Miteigentümer besitzt.

4.4 Widerrufsrecht

Der Käufer hat das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses (Versand der Bestätigungs-E-Mail von Splint Invest) ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag zu widerrufen.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer uns mittels einer eindeutigen Erklärung an MARK Investment Holding AG, Unter Altstadt 30, 6300 Zug oder info@splintinvest.com (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren und, bei Splint Tokens, diese an Splint Invest zurückübertragen. Sie können dafür das am Ende dieser AGB beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Macht der Kunde vom Widerrufsrecht Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Nach Eingang der rechtsgültigen Widerrufserklärung und, bei Splint Tokens, der Übertragung an Splint Invest, geht das Miteigentumsrecht ohne Weiteres unter. Die geleistete Bezahlung wird über eine der angebotenen Zahlungsmethoden rückübertragen. Die Gebühren des Zahlungsdienstleisters für die Rücküberweisung trägt der Käufer.

5   Kauf und Verkauf von Splints auf dem Marktplatz

Miteigentümer können ihre Zentralisierten Splints (jedoch keine Splint Tokens) auf dem Marktplatz der Plattform zum Verkauf an andere Benutzer anbieten. Der Miteigentümer kann dabei den Preis innerhalb eines von Splint Invest festgelegten Rahmens wählen. Das Angebot ist für den Miteigentümer bis auf Widerruf verbindlich. Jeder Benutzer, der den know-your-customer (KYC) Prozess erfolgreich durchlaufen hat und über genügend Plattform-Guthaben verfügt, kann das Angebot annehmen. Mit Annahme des Angebots kommt der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und Käufer zustande. Der Verkäufer gewährleistet, über das Eigentum frei von jeglichen Verpflichtungen und Belastungen zu verfügen – alle weiteren Gewährleistungen sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Splint Invest überträgt sodann das Eigentum des Splints auf den Käufer, belastet das entsprechende Guthaben dem Käufer und schreibt dieses dem Plattform-Guthaben des Verkäufers gut. Das Widerrufsrecht gilt beim Kauf über den Marktplatz nicht. Splint Invest behält sich vor, bei Verdacht auf Missbrauch oder anderen Unregelmässigkeiten ein Angebot zu suspendieren und einen Kauf nach angemessener Möglichkeit zur Stellungnahme durch die Parteien rückabzuwickeln.

6   Verwaltung und Regeln des Miteigentums

6.1 Anspruch auf Teilung

Jeder Miteigentümer verzichtet ausdrücklich auf sein Recht, die Teilung des Objekts im Sinne von Artikel 650 ZGB zu verlangen.

6.2 Vertretung

Splint Invest wird hiermit bevollmächtigt, als Vertreter aller Miteigentümer in Bezug auf die Nutzung, Verwaltung, Reparatur und Verkauf des Objekts zu handeln und die Miteigentümer bei der Aufbewahrung durch Dritte gegenüber dem Aufbewahrer zu vertreten.

6.3 Nutzungs- und Verwaltungsordnung

Alle Miteigentümer erkennen an, dass eine Nutzung des Objekts über Werterhaltungsmassnahmen hinaus den Rechten und Interessen der Miteigentümer insgesamt widerspricht und verpflichten sich hiermit, das Objekt in keiner Weise zu nutzen.

Jeder Miteigentümer ist berechtigt, Splint Invest Verwaltungshandlungen oder andere Reparaturen am Objekt vorzuschlagen. Splint Invest ist berechtigt, in eigenem Ermessen über Verwaltungshandlungen zu entscheiden und Reparaturen und weitere Werterhaltungsmassnahmen vorzunehmen.

6.4 Verwaltungs- und Reparaturkosten

Alle üblichen Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung und Verwahrung des Objekts gelten als von jedem Miteigentümer mit der Zahlung des Kaufpreises bezahlt. Ausserordentliche Kosten können von Splint Invest bei der Auszahlung des Verkaufserlöses an die Miteigentümer anteilsmässig in Abzug gebracht werden.

6.5 Unverzichtbare Rechte

Die folgenden Rechte des Miteigentümers werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt: (i) Das Recht, zu verlangen, dass die für die Erhaltung des Wertes und der Gebrauchsfähigkeit des Objekts notwendigen Verwaltungshandlungen durchgeführt und nötigenfalls vom Gericht angeordnet werden; und (ii) das Recht, falls Splint Invest oder der Aufbewahrer der Anordnung nicht nachkommt, von sich aus auf Kosten aller Miteigentümer die Massnahmen zu ergreifen, die sofort getroffen werden müssen, um das Objekt vor drohendem oder wachsendem Schaden zu bewahren.

7   Verwahrung

7.1 Verwahrung der Objekte

Die Objekte werden durch Splint Invest oder durch einen von Splint Invest ausgewählten Dritten aufbewahrt (der "Aufbewahrer"). Splint Invest verpflichtet sich, die folgenden Regeln der Aufbewahrung einzuhalten bzw. bei Aufbewahrung durch einen Dritten diesen vertraglich zur Einhaltung dieser Regeln zu verpflichten.

7.2 Regeln der Aufbewahrung

Der Aufbewahrer ist verpflichtet, das Objekt angemessen und sicher zu verwahren und darf das Objekt nicht nutzen, veräussern oder anderweitig belasten.

Der Aufbewahrer besitzt das Objekt für die jeweils eingetragenen bzw. registrierten Miteigentümer und ist verpflichtet, die Objekte den Miteigentümern gemäss diesen Bedingungen jederzeit bereitzuhalten. Im Falle des Konkurses des Aufbewahrers obliegt es den Miteigentümern, ihre Ansprüche aus Eigentumsrecht an physischen Objekten gemäss Art. 242 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs ("SchKG") bzw. ihre Ansprüche an digitalen Objekten gemäss Art. 242a bzw. Art. 242b SchKG geltend zu machen.

7.3 Anspruch auf Herausgabe

Nur sämtliche Miteigentümer gemeinsam können die Auslieferung des Objekts verlangen. Wird die Auslieferung verlangt, so gehen die bei Kauf kommunizierte prozentuale Verkaufsgebühr (auf Basis des Marktwerts bzw. falls keiner besteht auf Basis des Kaufpreises) sowie etwaige damit verbundene Kosten wie Transport-, Import-, oder Zollgebühren zulasten der Miteigentümer. Diese sind vor Auslieferung vollständig zu vergüten.

7.4 Kosten der Aufbewahrung

Die Kosten der Aufbewahrung werden mit Kauf des Splints für die gesamte Laufzeit fällig und sind im Kaufpreis inbegriffen. Eine vorzeitige Auslieferung des Objekts berechtigt nicht zu einer Rückerstattung der Aufbewahrungskosten.

8   Verkauf von Splints

8.1 Grundsatz

Der Miteigentümer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ein Verkauf, eine Verpfändung oder anderweitige Übertragung eines Splints eines anderen Miteigentümers zulässig ist, ohne dass der Miteigentümer vorab darüber informiert oder hierzu die Zustimmung geben müsste.

Jeder Miteigentümer kann gemäss den von Splint Invest kommunizierten Regeln über den Splint verfügen. Soweit für ein Objekt keine Regeln kommuniziert wurden, ist eine Übertragung oder Belastung nur mit Zustimmung von Splint Invest zulässig.

8.2 Information

Im Falle einer Übertragung oder Belastung muss der Miteigentümer Splint Invest umgehend darüber informieren.

Bei einer Übertragung oder Belastung von Gesetzes wegen (bspw. bei Erbgang) hat der Rechtsnachfolger Splint Invest umgehend über den Übergang zu informieren.

Für Splint Token gilt die Informationspflicht mit Übertragung des Tokens auf der Blockchain als erfüllt. Der neue Inhaber der Splint Tokens ist für die Ausübung seiner Rechte zur Registrierung auf der Plattform verpflichtet. Bei einer Übertragung der Verfügungsmacht auf andere Weise (z.B. durch Übertragung des Private Keys) ist eine Information erforderlich.

9   Verkauf des Objekts

9.1 Verkauf durch Splint Invest

Der Miteigentümer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Splint Invest im Namen der Miteigentümer das Objekt zu verkaufen ermächtigt ist. Splint Invest verkauft das Objekt im Rahmen der beim Kauf kommunizierten Bestimmungen. Der exakte Zeitpunkt, die Verkaufskanäle und die Bedingungen werden von Splint Invest im Hinblick auf die Maximierung des Verkaufserlöses in alleinigem Ermessen von Splint Invest nach bestem Wissen und Gewissen gewählt. Splint Invest lehnt jedoch jede Haftung wie etwa entgangenen Gewinn in Zusammenhang mit dem Verkauf ab.

9.2 Information

Splint Invest informiert sämtliche für ein Objekt registrierten Miteigentümer per E-Mail und/oder über die Plattform über den Verkauf und gibt den Miteigentümern eine Frist von 30 Kalendertagen ab Versand der E-Mail, um die gewünschte Zahlungsmethode anzugeben oder zu aktualisieren.

Der Miteigentümer ist dafür verantwortlich, die Kontakt- und Kontodaten aktuell zu halten und die angegebene E-Mail-Adresse sowie die Plattform regelmässig zu überprüfen.

9.3 Verkaufserlös und Auszahlung

Der gesamte netto Verkaufserlös (d.h. der Verkaufserlös abzüglich Steuern, etwaiger Transport- und Kommissionsgebühren Dritter und weiterer Kosten und Gebühren in Zusammenhang mit dem Verkauf) wird nach Abzug der von Splint Invest beim Kauf kommunizierten prozentualen Verkaufsgebühr anteilsmässig zugeteilt.

Für Zentralisierte Splints wird der Anteil direkt dem Guthaben des entsprechenden Miteigentümers gutgeschrieben oder auf das durch den Miteigentümer angegebene Konto ausbezahlt.

Splint Tokens müssen zunächst auf der Plattform durch einen registrierten Nutzer importiert werden, damit die Gutschrift geltend gemacht werden kann. Werden Splint Tokens mehr als ein Jahr nach dem Verkauf des Objekts importiert, wird eine Verwaltungsgebühr von 20% des Verkaufserlöses abgezogen. Werden Splint Tokens mehr als drei Jahre nach dem Verkauf des Objekts nicht importiert, erlöscht die entsprechende Forderung und Splint Invest ist berechtigt, in eigenem Ermessen über den anteilsmässigen Verkaufserlös verfügen.

Die Gebühren des Zahlungsdienstleisters für die Überweisung trägt der Miteigentümer. Die Haftung von Splint Invest für eine Überweisung auf ein falsches Konto ist ausgeschlossen.

10   Vertretung im Konkurs von Splint Invest

Die Miteigentümer bevollmächtigen hiermit den auf der Webseite von Splint Invest genannten Vertreter (der "Konkursvertreter"), im Falle des Konkurses von Splint Invest als Vertreter aller Miteigentümer in Bezug auf die Nutzung, Verwaltung, Reparatur und Verkauf des Objekts zu handeln und die Miteigentümer gegenüber der Konkursmasse und, bei der Aufbewahrung durch Dritte, gegenüber dem Aufbewahrer zu vertreten. Die Vollmacht schliesst das Recht zur Vertretung der Miteigentümer vor Gericht und zum Abschluss von Vergleichen ein. Der Konkursvertreter kann das Objekt auch bereits vor der vorgesehenen Haltedauer. Der Konkursvertreter ist berechtigt, als Vergütung für seine Aufwände 2% des Bruttoverkaufserlöses der Objekte zurückzubehalten. Splint Invest hat mit dem Konkursvertreter einen separaten Vertrag geschlossen, gemäss welchem sich der Konkursvertreter gegenüber den Miteigentümern verpflichtet, entsprechend tätigt zu werden.

11   Bonus-Programme

Soweit in den Teilnahmebedingungen zu Empfehlungs-, Kundenbelohnungs- und Gutschein-programmen (zusammen die "Bonus-Programme") nichts anderes vereinbart wurde, gelten die folgenden Bestimmungen:

  • Zur Teilnahme sind nur Personen zugelassen, die zur Nutzung der Plattform zugelassen sind.
  • Es ist verboten, Vorteile von Bonus-Programmen durch Falschangaben, automatischen Scripten, Mehrfachregistrierungen oder ähnlichen Umgehungen zu erlangen.
  • Splint Invest kann etwaige Vorteile, die unter einem Bonus-Programm gewährt wurden, stornieren oder zurückbehalten, sofern begründeter Verdacht besteht, dass gegen die Teilnahmebedingungen verstossen wurde.
  • Splint Invest kann die Bonus-Programme jederzeit anpassen oder einstellen.
  • Die Vorteile werden erst nach Bestätigung durch Splint Invest gewährt. Bei Links, Referral Codes oder Ähnlichem gelten die Vorteile und Bestimmungen zum Zeitpunkt der Bestätigung durch Splint Invest.
  • Sofern Vorteile als Guthaben gutgeschrieben werden, kann dieses Guthaben nur für den Kauf von Splints genutzt werden. Der Gewinn mit dem Verkauf des Splints bzw. des Objekts steht dem Nutzer zur freien Verfügung, jedoch kann das im Rahmen des Bonus-Programms gutgeschriebene Guthaben weiterhin nur für den Kauf von Splints genutzt werden.

12   Gewährleistung

Objektbeschreibung: Splint Invest gewährleistet, dass die Objektbeschreibungen im Wesentlichen korrekt sind und die Objekte fachgemäss verwaltet und aufbewahrt werden. Dies gilt nicht für zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen, für welche gemäss den Plattformbedingungen keine Gewähr geleistet werden kann.

Keine weitere Gewährleistung: Soweit gesetzlich zulässig und nicht explizit anderweitig angegeben, schliesst Splint Invest sämtliche Gewährleistungen in Zusammenhang mit den Objekten, den Splints und den Splint Tokens aus.

13   Haftung

13.1 Haftungsbeschränkung

Nutzen und Gefahr am Objekt gehen mit Kauf auf die Miteigentümer über. Splint Invest haftet ausschliesslich für die fachgemässe Verwaltung und Verwahrung der Objekte. Dabei ist die Haftung von Splint Invest für Schäden auf direkte Schäden begrenzt und für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, ganz ausgeschlossen.

Jede weitere Haftung von Splint Invest in Bezug auf die Objekte, die Splints und die Splint Tokens ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

13.2 Versicherung

Splint Invest erhält während der Vertragsdauer eine angemessene Versicherung für Schäden am Objekt. Eine etwaige Ausbezahlung wird anteilsmässig an die Miteigentümer ausbezahlt. Die Kosten für die Versicherung sind im Kaufpreis inbegriffen.

13.3 Haftung der Miteigentümer

Der Miteigentümer verpflichtet sich, Splint Invest gegen jegliche Verbindlichkeiten, Kosten, Forderungen, Schäden und Ausgaben, die in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Verletzung einer der Bestimmungen dieser Bedingungen durch den Miteigentümer entstehen, vollständig schadlos zu halten.

14   Verschiedenes

Änderungen: Wir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit durch Mitteilung über die Plattform zu ändern. Für wesentliche Änderungen wird Ihre Zustimmung eingeholt, welche als erfolgt gilt, wenn innerhalb einer angemessenen Frist kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt.

Mitteilungen : Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung sind schriftlich an die zuletzt mitgeteilte oder verfügbare Adresse zu richten. "Schriftlich" umfasst, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, auch elektronische Kommunikationsmittel wie E-Mail.

Salvatorische Klausel : Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise für rechtswidrig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar gehalten werden, so bleiben die anderen Bestimmungen entsprechend in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit : Diese Bedingungen unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Der Gerichtsstand ist Zug.

MUSTER-WIEDERRUFSFORMULAR

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • An: MARK Investment Holding AG, Unter Altstadt 30, 6300 Zug oder info@splintinvest.com
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Aurelio Image CEO

Aurelio

CEO & Mitgründer